03.04.01.10 (Baden-Württemberg) Durchführen der Entgeltabrechnung (Entgeltabrechner/-in)
- Laufende Nr
- 110
- SYS_1
- 03
- SYS_2
- 03.04
- SYS_3
- 03.04.01
- SYS_4
- 03.04.01.10
- ORGEINHEIT
- Personalverwaltung
- UNB
- Personalwesen
- AUFGFAM
- Entgeltabrechnung
- ERAAA
- Durchführen der Entgeltabrechnung (Entgeltabrechner/-in)
- Tarifgebiet
- Baden-Württemberg
- BAY
- BER
- BRB
- E 7
- BW
- 9
- Mitte
- E 6
- NRW
- EG 10
- NS
- 7
- NV
- EG 6
- SAC
- E 6
- SAH
- E 6
EA
Durchführen von Netto- und Bruttorechnungen
Zeiterfassungsdaten zusammenstellen, ggf. abstimmen. Die Entgeltabrechnung bei unterschiedlichen Arbeitszeiten, Arbeitszeitmodellen und Entgeltmethoden unter Beachtung tariflicher, betrieblicher, arbeitssteuer- und sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen durchführen. Zulagen und Zuschläge berechnen. Ausgleichzahlungen, Zuschüsse, Sachbezüge in Bezug auf Steuer- und Sozialversicherungspflicht prüfen und sachgerecht abrechnen. Entgeltabzüge für Mieten, Rückzahlung von Darlehen, geleistete
Urlaubsvorschüsse, Pfändungen usw. vornehmen. Sozialversicherungsdaten erfassen und weitermelden.
Bearbeiten von Fehlerprotokollen
Fehlerprotokolle bearbeiten. Notwendige Abstimmungen vornehmen.
Bearbeiten von Sonderzahlungen
Reiseabrechnungen und Sondervorgänge, z. B. Jubiläumsgelder, Einmalzahlungen, Vergütungen für Verbesserungsvorschläge, Verdienstsicherung, Pauschalvergütungen, Altersteilzeit, betriebliche Altersversorgung, Überbrückungsgelder bearbeiten. Jeweils Steuer- und Sozialversicherungspflicht ermitteln. Pfändbare Beträge nach Vorgaben und Beschluss ermitteln, einbehalten und überweisen. Regressansprüche von Dritten bearbeiten.
Zusammenarbeit mit externen Stellen
Standard-Schriftverkehr mit Gläubigern, Rechtsanwälten, Gerichten, Behörden, Verbänden und Sozialversicherungsträgern führen.
Informieren von Mitarbeitern
Über betriebliche und tarifliche Regelungen informieren (z. B. vermögenswirksame Leistungen). Entgeltzusammensetzung und Entgeltabzüge erläutern, begründen und vertreten.
BBG
| Stufe | Punkte | |
|---|---|---|
| Wissen und Können A Anlernen | - | - |
| B Ausbildung Für die Durchführung der Brutto- und Nettoabrechnung ist eine 3-jährige Berufsausbildung, i.d.R. als Industriekauffraum/-mann, erforderlich. | B2 | 13 |
| E Erfahrung Die Kenntnisse zu tariflichen, steuerlichen und gesetzlichen Regelungen sowie das Bearbeiten von Sondervorgängen erfordern eine 2- bis 3-jährige Erfahrung. | E3 | 5 |
| D Denken Das Durchführen der Entgeltabrechnung, das Bearbeiten der Fehlerprotokolle und Sondervorgänge erfordern eine schwierige Erfassung von Verarbeitung von Informationen. | D3 | 5 |
| H Handlungsspielraum / Verantwortung | Die Aufarbeitung von Unstimmigkeiten und das Informieren von Mitarbeitern erfordern Handlungsspielraum bei einzelnen Arbeitsverrichtungen. H2 | 3 |
| K Kommunikation Das Klären von Reklamationen, das Bearbeiten von Sondervorgängen und die Information der Mitarbeiter erfordern Abstimmung über routinemäßige Einzelfragen hinaus. | K3 | 5 |
| F Mitarbeiterführung | Keine - Summe Punkte | - 31 |